Hier geht es nicht um Möbel, sondern darum, dass niemand etwas verliert, das nicht ersetzbar ist.
Auch ohne Anwesenheit von Angehörigen halten wir uns daran. Was wir finden, wird notiert, zur Seite gestellt und später gegen Empfangsbestätigung übergeben.
Bilder, Porzellan, Musikinstrumente, Modelleisenbahnen, Bücher und Möbel früherer Epochen haben manchmal einen Wert, den Angehörige nicht einschätzen können. Wir sichten solche Bestände vor der Räumung und sagen offen, was verkäuflich ist. Bei seltenen oder ungewöhnlichen Stücken empfehlen wir eine unabhängige Schätzung, statt selbst eine Zahl zu nennen. Das ist für beide Seiten die sauberere Lösung und schützt Sie vor Fehlentscheidungen.
Eine Räumung schafft Fakten, die sich nicht zurücknehmen lassen. Deshalb halten wir vor Beginn schriftlich fest, was mitgenommen, was zurückbehalten und was angerechnet wird, und alle Beteiligten erhalten diese Aufstellung. Ohne diese Klarheit beginnen wir nicht. Das mag umständlich wirken, hat aber schon manchen Streit in der Familie verhindert.
Ist eine Behörde, eine Erbschaftsverwaltung oder ein Willensvollstrecker eingesetzt, arbeiten wir nach deren Vorgaben, dokumentieren die Räumung mit Fotos und beginnen erst, wenn die Freigabe schriftlich vorliegt.
Nach einem Todesfall wird die Räumung oft aufgeschoben, weil anderes dringender scheint. Verständlich, aber die Kündigungsfrist läuft weiter. Ein Termin lässt sich verschieben, eine verpasste Wohnungsabnahme kostet eine weitere Monatsmiete.
Wir nehmen ab, hören zu und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.