Räumungen im Kanton Solothurn · Festpreis · Kostenlose Besichtigung
Mit Sorgfalt

Nachlassräumung.

Hier geht es nicht um Möbel, sondern darum, dass niemand etwas verliert, das nicht ersetzbar ist.

  • Diskret und ohne Aufsehen
  • Dokumente und Andenken werden gesichert
  • Sammlungen werden gesichtet
  • Abrechnung mit Erbengemeinschaft oder Willensvollstrecker
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Kurz erklärt: Eine Nachlassräumung umfasst Sichtung, Bewertung und Räumung eines Haushalts nach einem Todesfall. Persönliche Dokumente, Fotoalben und Andenken werden gesichert und den Angehörigen übergeben, Verkäufliches wird gesichtet und angerechnet.

Was zuerst gesichert wird

  • Ausweise, Verträge, Policen, Bank- und Behördenkorrespondenz
  • Fotoalben, Briefe, Tagebücher und Andenken aus dem Familienbesitz
  • Urkunden, Auszeichnungen und persönliche Unterlagen
  • Bilder, Antiquitäten und Sammlungen zur gemeinsamen Beurteilung

Auch ohne Anwesenheit von Angehörigen halten wir uns daran. Was wir finden, wird notiert, zur Seite gestellt und später gegen Empfangsbestätigung übergeben.

Sammlungen und Antiquitäten

Bilder, Porzellan, Musikinstrumente, Modelleisenbahnen, Bücher und Möbel früherer Epochen haben manchmal einen Wert, den Angehörige nicht einschätzen können. Wir sichten solche Bestände vor der Räumung und sagen offen, was verkäuflich ist. Bei seltenen oder ungewöhnlichen Stücken empfehlen wir eine unabhängige Schätzung, statt selbst eine Zahl zu nennen. Das ist für beide Seiten die sauberere Lösung und schützt Sie vor Fehlentscheidungen.

Wenn mehrere Erben beteiligt sind

Eine Räumung schafft Fakten, die sich nicht zurücknehmen lassen. Deshalb halten wir vor Beginn schriftlich fest, was mitgenommen, was zurückbehalten und was angerechnet wird, und alle Beteiligten erhalten diese Aufstellung. Ohne diese Klarheit beginnen wir nicht. Das mag umständlich wirken, hat aber schon manchen Streit in der Familie verhindert.

Zusammenarbeit mit Behörden und Willensvollstreckern

Ist eine Behörde, eine Erbschaftsverwaltung oder ein Willensvollstrecker eingesetzt, arbeiten wir nach deren Vorgaben, dokumentieren die Räumung mit Fotos und beginnen erst, wenn die Freigabe schriftlich vorliegt.

Melden Sie sich früh

Nach einem Todesfall wird die Räumung oft aufgeschoben, weil anderes dringender scheint. Verständlich, aber die Kündigungsfrist läuft weiter. Ein Termin lässt sich verschieben, eine verpasste Wohnungsabnahme kostet eine weitere Monatsmiete.

Häufige Fragen

Fragen zu Nachlassräumung

Müssen wir dabei sein?
Nein, wir räumen selber, damit nicht noch mehr Emotionen auf Sie zukommen.
Was passiert mit persönlichen Gegenständen?
Sie werden zur Seite gelegt, dokumentiert und übergeben.
Können Sie Sammlungen einschätzen?
Wir sagen, was verkäuflich ist. Bei seltenen Stücken empfehlen wir eine unabhängige Schätzung.
Wie läuft es bei mehreren Erben?
Wir halten vorher schriftlich fest, was mitgeht, was bleibt und was angerechnet wird.
Arbeiten Sie mit Behörden zusammen?
Ja, wir beginnen erst nach vorliegender schriftlicher Freigabe.
Wie früh sollten wir uns melden?
So früh wie möglich. Termine lassen sich verschieben, verpasste Abnahmen kosten Miete.
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Solothurn und Umgebung

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