Wenn ein Betrieb schliesst oder umzieht, hängt alles am Übergabedatum.
Bei einer Gewerberäumung steht meist ein Datum fest, an dem der Vermieter die Fläche zurücknimmt. Danach richtet sich alles: Anzahl Leute, Fahrzeuge, ob nachts gearbeitet wird und in welcher Reihenfolge geräumt wird. Wir planen deshalb rückwärts vom Abnahmetermin und legen fest, welcher Bereich wann geleert sein muss.
Personalakten, Kundendaten, Buchhaltungsunterlagen, Festplatten und Datenträger dürfen nicht im Sperrgut landen. Wir führen sie einer datenschutzgerechten Vernichtung zu und weisen das separat aus. Für die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen sind Sie verantwortlich, wir entsorgen ausschliesslich, was Sie schriftlich freigeben. Auf Wunsch erhalten Sie eine Bestätigung der Vernichtung.
Der Kanton hat viel Industrie und Gewerbe: Uhrenzulieferer im Jura, Präzisionsfertigung, Werkstätten, Handelsbetriebe und Logistik entlang der Autobahnachse. Entsprechend unterschiedlich sind die Räumungen. Bei Werkstätten geht es um Maschinen, Werkbänke und Material, bei Büros um Mobiliar, IT und Archive, bei Ladenlokalen um Regalsysteme, Theken und Kühlgeräte.
Der Anrechnungsbetrag ist bei Gewerberäumungen oft höher als bei Privathaushalten, weil professionelle Ausstattung länger nachgefragt bleibt.
Wird nur ein Teil der Fläche geräumt, während nebenan weitergearbeitet wird, planen wir abschnittsweise. Fluchtwege bleiben frei, Lärm wird in abgesprochene Zeitfenster gelegt, und die Anlieferung wird so getaktet, dass Kundschaft und Mitarbeitende nicht behindert werden.
Wir nehmen ab, hören zu und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.